Die wichtigsten Fakten zur aktuellen Vogelgrippe-Situation
Wir verstehen, dass die Meldungen über Vogelgrippe verunsichern können.
Gleichzeitig möchten wir betonen: Unsere Produkte bleiben sicher, kontrolliert und von gewohnt hoher Qualität. Wir handeln verantwortungsvoll – für Tierwohl, Lebensmittelsicherheit und Versorgungssicherheit.
Unsere Freiland Hühner sind eingestallt, da der zuständige Veterinärdienst des Landkreis Harburg eine Stallpflicht für Geflügel im gesamten Landkreis ab dem 30.10.25 angeordnet hat. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Informationen Landkreis Harburg
1. Was bedeutet die aktuelle Vogelgrippe-Meldung für Ihr Geflügelangebot?
Unsere Legehennen sind nicht betroffen und wir können unser Eierangebot weiterhin gewährleisten. Wir beobachten die Situation sehr genau und stehen in engem Austausch mit den zuständigen Veterinärbehörden. Alle unsere Betriebe und Zulieferer erfüllen die geltenden Biosicherheitsvorschriften, um unsere Tiere bestmöglich zu schützen.
Leider fällt der Geflügelhof Hemme, unser Hauptlieferant für Gänse und Freilandenten, mit dem wir seit Jahren vertrauensvoll zusammenarbeiten, inzwischen aus. Daher gehen wir davon aus, dass wir in diesem Jahr nur sehr wenig bis keine Gänse und Freilandenten im Angebot haben werden.
Lesen Sie dazu bitte auch die Antwort zu Frage fünf.
2. Ist der Verzehr von Geflügelprodukten weiterhin sicher?
Ja. Beim Vogelgrippevirus handelt es sich um ein Influenzavirus, welches nur in einem lebenden Organismus überleben kann. Mit der Schlachtung stirbt das Virus.
3. Was bedeutet „Einstallungspflicht“ oder „Stallpflicht“?
Bei erhöhtem Risiko ordnen die Behörden an, dass Freilandgeflügel vorübergehend in Ställen bleiben muss, um einen Kontakt mit Wildvögeln zu verhindern.
Diese Maßnahme dient ausschließlich dem Seuchenschutz und hat keinen Einfluss auf Qualität, Geschmack oder Sicherheit des Geflügels.
Für unseren Landkreis, den Landkreis Harburg, gilt seit 30.10.25 eine Stallpflicht, die wir und unsere Partnerbetriebe selbstverständlich umgehend umgesetzt haben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Hier klicken
4. Wird bei behördlich angeordneter Stallpflicht aus „Freilandhaltung“ „Bodenhaltung“?
Wenn eine behördlich angeordnete Stallpflicht gilt, dürfen Freilandbetriebe ihre Produkte weiterhin als „Freilandhaltung“ kennzeichnen. Das ist eine rechtlich korrekte Übergangsregelung und kein Hinweis auf eine dauerhafte Haltungsänderung. Dies gilt nur für behördlich angeordnete Stallpflicht. Bei fehlender behördlicher Anordnung muss die Kennzeichnung geändert werden.
5. Wird es Engpässe bei Weihnachtsgeflügel geben?
Das hängt davon ab, welches Geflügel bei Ihnen zum Fest auf dem Tisch stehen soll. Enten und Puten aus Bodenhaltung sowie Enten- und Gänseteile sind nach heutigem Stand lieferbar. Da wir die aktuellen Entwicklungen natürlich nicht voraussehen können, empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich jetzt schon mit unserem Angebot für Weihnachten versorgen und das Geflügel einfrieren.
Gänse und Freilandenten werden wir in diesem Jahr kaum noch anbieten können, denn unser Hauptlieferant für Gänse und Freilandenten, der Geflügelholf Hemme, fällt aufgrund der Vogelgrippe aus. Wir erwarten, dass sich das geringe Angebot deutlich auf die Preise auswirken wird.
Eine sehr schöne Alternative sind Enten und Puten aus Bodenhaltung . Auch hier gilt unsere Empfehlung, dass Sie sich jetzt schon mit unserem Angebot für Weihnachten versorgen und das Geflügel einfrieren.
6. Welche Maßnahmen treffen Sie, um Ihre Tiere zu schützen?
Wir haben schon immer und laufend umfassende Biosicherheitsmaßnahmen umgesetzt, darunter:
- Zugangsbeschränkungen für Stallbereiche
- Hygieneschleusen und Schutzkleidung für Mitarbeitende
- Kontrolle von Transportwegen und Lieferanten
- Tägliche Gesundheitsüberwachung der Tiere
- Umsetzung der behördlichen Stallpflicht seit 30.10.25
Diese Maßnahmen entsprechen den Empfehlungen der Veterinärbehörden und Branchenstandards.
Zusätzlich sind Besuchergruppen und nicht notwendige Besuche abgesagt.
7. Wie erfahre ich, wenn sich die Lage verändert?
Wir aktualisieren regelmäßig unsere Website und informieren über Social Media, sobald neue Informationen vorliegen.
Geschäftskunden erhalten darüber hinaus eine direkte Benachrichtigung per E-Mail.
8. Wo kann ich mich allgemein über Vogelgrippe informieren?
Offizielle und aktuelle Informationen finden Sie bei:
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
- Ihre zuständige Veterinärbehörde